1. Rennradgruppe des TuS Peterberg

TUS – Peterberg  „News – News“Bikesaison 2010 

Der erste Schritt ist geschafft und die Gründung der neuen Rennradgruppe ist beschlossene Sache.

Unter der Führung von Ralph, Christian und Armin starten die „Kojak-Cruiser“ in die Rennradsaison 2010.

Erstmalig in der Vereinsgeschichte fährt die Gruppe am:

Dienstag den 30.03.2010 um 18.00 Uhr (Sommerzeit)

Abfahrt ist wie bei den meisten unserer Gruppen das Tennisheim Hasborn.

Um das geplante Saisonziel zu erreichen brauchen wir Deine Unterstützung.

An mindestens einem Dienstag im Sommer soll die 100km – Marke überfahren werden. Natürlich ohne Zusatzbeleuchtung.

Deshalb gilt:

Der Frühling ist da, runter vom Sofa, rauf aufs Rad und unterstütz uns bei der wöchentlichen Kojak-Cruiser-Tour.

Wer darf mitfahren?

Jeder der ein Fahrad hat und mitfahren will. (Achtung: Bei uns gilt die Helmpflicht.)

Wer ist besonders erwünscht?

–        ortskundige Streckenkenner

–        Taktiker

–        Techniker

–        Konditionsbolzen

–        Windschattenspezialisten

–        Bergaufbremser

–        Bergabsprinter

–        Après-Bike-Profis

Die Teilnahme mit Elektroräder, Hybridrädern, Mofas oder Rollern ist leider nicht gestattet. Auch der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ermöglicht keine „Ausnahmeregelung“.

Die Teilnahme  mit Rennrädern, Speedbikes, Triathlonräder und Mountainbikes (ggf. mit Kojakbereifung) ist erwünscht.

In diesem Sinn „Kette rechts und los“ mit den Kojak-Cruisern.

4 Gedanken zu „1. Rennradgruppe des TuS Peterberg

  1. Hallo Leute

    Abfahrt um 18 Uhr;Durchschnittsgeschw. 40Km/h;Ankunft
    Tennisheim 20Uhr 30.Wo ist das Problem???????????
    In diesem Sinne bis am Mittwoch(aber nur bei schönem Wetter)
    mfg
    Chris

  2. Mist, bei „Wer ist besonders erwünscht?“ wurden folgende Leistungsträger vergessen.
    – extrem Windschattengeber (Vorzugsweise mit Bonanzarad)
    – Trittfrequenzkönige
    – über_40Km/h_Durchschnittsgeschwindigkeitsfahrer :-))
    (Weitere Vorschläge bitte hier.)

    Da wir uns größtenteils im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, dazu einige Infos.
    Gefunden im Netz unter:
    http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/geschlossener-verband.html

    Fahren im geschlossenen Verband

    Wenn mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs sind, dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Ein geschlossener Verband muss als solcher für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein – eine besondere Kennzeichnung wie bei Kraftfahrzeugen ist für Radfahrer nicht vorgesehen, kann jedoch geführt werden. Maßgeblich dürfte daher der äußere Eindruck sein, insbesondere das Fahren in der Gruppe.

    Radfahrer, die einen geschlossenen Verband bilden, dürfen zu zweit nebeneinander fahren. Es ist jedoch unbedingt auf ausreichenden Sicherheitsabstand sowohl zum Vordermann als auch zum Nebenmann zu achten – eine Gefährdung anderer Verbandsmitglieder ist jederzeit auszuschließen. Ein Verband bildet verkehrsrechtlich ein Fahrzeug, was einige Sonderregeln mit sich bringt:

    * Wenn die ersten Fahrzeuge eines Verbandes in eine Kreuzung eingefahren sind, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen, auch wenn die Ampel zwischendurch auf „Rot“ umspringt
    * Beim Passieren einer Einmündung gilt ähnliches: Wenn der Verband auf der nachrangigen Straße unterwegs ist, darf er die Einmündung komplett passieren, auch wenn zwischenzeitlich ein bevorrechtigtes Fahrzeug auftaucht. Die Vorfahrt darf jedoch nicht erzwungen werden.

    Das Fahren von Radfahrern nebeneinander ist durchaus im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer. Führen 20 Radfahrer vergleichweise weit auseinandergezogen hintereinander (und bilden damit keinen Verband), sind sie praktisch nicht StVO-konform zu überholen.

    Radfahrer, die im Verband fahren, sind von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Die weit überwiegende Teil der Radverkehrsführungen ist nicht breit genug um von einem Verband befahren zu werden.

    Der Führer eines Verbandes, bei ADFC-Touren für gewöhnlich der Tourenleiter, hat dafür Sorge zu tragen, dass der Verband sich gemäß den Verkehrsregeln verhält. Dies gilt insbesondere für Geschwindigkeit, Abstand und das Überholen. Den Anweisungen des Verbandsführers ist daher unbedingt Folge zu leisten.

    Also, wir brauchen mindestens 16 Teilnehmer….
    Dann dürfen wir nebeneinander.

    Gruß
    Ralph

  3. Hallo,
    Ralph warum so tief stapeln.
    Je größer die Gruppe desto weniger gefährdet wird man durch den Gegenverkehr.
    Oder hast du schon mal bei der „Tour de France“ Gegenverkehr bemerkt!?
    :o)

  4. „Gegenverkehr“ gutes Stichwort…
    Vieleicht gibt’s ja die Möglichkeit mit mindesten 160 Teilnehmer als „Schwertransport“ gewertet zu werden. Dann melden wir die Kojak-Cruiser-Tour an und sind den Gegenverkehr los.
    Siehe Saarpedal. Man muß ja nicht gleich so hoch stapeln… „Tour de France“ 😉

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